Wollen Sie eine Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder einen Stromspeicher? Lassen Sie sich von unseren Experten beraten!

Der Staat fördert Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen in Deutschland durch gezielte Programme. Die KfW bietet zinsgünstige Darlehen für erneuerbare Energien, während das BAFA Zuschüsse bis zu 40% der Investitionskosten gewährt. Regionale Förderprogramme bieten zusätzliche finanzielle Anreize. Diese Unterstützungen senken die Anschaffungskosten, erhöhen die Rentabilität und fördern die Energiewende sowie den Klimaschutz.

Regelungen für Photovoltaikförderung

1. KfW-Förderung:
– KfW-Programm Erneuerbare Energien: Bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse, die bis zu 100% der Investitionskosten für PV-Anlagen und Stromspeicher abdecken.

2. BAFA-Förderung:
– Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Gewährt Zuschüsse für Batteriespeicher in Kombination mit PV-Anlagen, oft bis zu 30% der Kosten.

Diese Förderprogramme erleichtern die Finanzierung und Installation von Photovoltaikanlagen und unterstützen den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland.

Regelungen für Wärmepumpenförderung

Einkommensunabhängiger Fördersatz:                                                                                                                                                       – 30 % der Anschaffungs- und Investitionskosten                                                                                                               Geschwindigkeitsbonus:
       – Bis zu 20 % für schnellen Heizungstausch innerhalb der nächsten Jahre
Effizienzbonus: 5 % für Wärmepumpen mit folgenden Eigenschaften:
       – Nutzung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle
       – Betrieb mit natürlichen Kältemitteln
Zusatzförderung für Geringverdiener:
       – Bis zu 30 % für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von weniger als 40.000 € brutto   

Einkommensunabhängiger Fördersatz:                      –  30 % der Anschaffungs- und Investitionskosten                                             Geschwindigkeitsbonus:
       – Bis zu 20 % für schnellen Heizungstausch innerhalb der nächsten Jahre
Effizienzbonus: 5 % für Wärmepumpen mit folgenden Eigenschaften:
       – Nutzung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle
       – Betrieb mit natürlichen Kältemitteln
Zusatzförderung für Geringverdiener:
       – Bis zu 30 % für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von weniger als 40.000 € brutto   

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